Sitzung: 15.06.2016 StR/006/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2879/15
Beschluss:
01
Das Hochwasserschutzkonzept (HWSK)
Linderbach (Anlagen 1.0 bis 2.17) wird als Grundlage für die weiteren
Planungsphasen der Einzelmaßnahmen bestätigt.
02
DieÂ
Landeshauptstadt Erfurt wird beauftragt, den Hochwasserschutz für alle
besiedelten Bereiche der Stadt Erfurt im Regelfall (vorbehaltlich der
technischen Möglichkeiten und der Mittelverfügbarkeit) auf ein HQ 100
auszulegen.
03
Die im HWSK vorgeschlagenen Maßnahmen der
Vorzugsvariante 4 mit dem Schutzziel HQ 100 werden entsprechend der
Prioritäteneinstufung des HWSK in die gesamtstädtische Maßnahmenliste
Hochwasserschutz aufgenommen.
04
Die Landeshauptstadt Erfurt wird
beauftragt, die öffentlichen Maßnahmen des HWSK mit der hohen Priorität (gemäß
Anlage 4) neben Hochwasserschutzmaßnahmen im übrigen Stadtgebiet in die
Finanzplanung einzubeziehen. Die Maßnahmen sollen vorbehaltlich der haushälterischen
und technischen Voraussetzung umgesetzt werden (Gesamtkosten = 589.050 €).
05
Die Landeshauptstadt Erfurt wird
beauftragt, die im HWSK ermittelten Überflutungsflächen unter Erfurt.de
öffentlich zugänglich zu machen
06
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis
30.04.2018 ein Risikomanagement mit dem Fokus auf Starkniederschlägen und
Sturzfluten zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen. Außerdem wird die
Stadtverwaltung vorbehaltlich der vergabe- und haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen beauftragt, bis Ende 2017 unter Einbeziehung relevanter
Akteure, wie „BI Hochwasserschutz im Osten Erfurts“, Ortsteilbürgermeister und
Ortsteilräte ein „Audit Hochwasser“ der Deutschen Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. durchführen zu lassen. Bis zur
Fertigstellung dieses Audits wird unabhängig davon weiter an der Erarbeitung
und Umsetzung von Sturzflutschutzmaßnahmen, wie Sensibilisierung zur
Eigenvorsorge und zum Verhalten im Akutfall, der Installation von Warnsystemen
sowie dezentralen, naturnahen Maßnahmen zur Verzögerung des
Regenwasserabflusses aus der Fläche, gearbeitet. Die zuständigen Ausschüsse
OSO, BuV und StU sind bis zur endgültigen Umsetzung quartalsweise über den
jeweiligen Bearbeitungsstand zu informieren.
07
Starkniederschläge sind genauer in Betracht
zu ziehen und eine dezentrale Regenrückhaltung zu forcieren und einzurichten,
welche in vielen Teilen Thüringens favorisiert wird. Im Weiteren kann unter
Ausnutzung topographischer Möglichkeiten der finanzielle Aufwand überschaubar
gehalten werden.
Folgender Satz aus dem Entwurf des HWSK vom
24.08.2015 soll wieder in den aktuellen Entwurf aufgenommen werden: „Die
Möglichkeit des Schutzes vor Starkniederschlagsereignissen durch den Rückhalt
wurde analysiert und hydraulisch nachgewiesen“ (Seite 227).
08
- Der Standard HQ100 soll zudem in
regelmäßigen Abständen (Vorschlag: 5 Jahre) Â
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überprüft werden, um auf Klimaveränderungen und/oder neue Erkenntnisse
reagieren
Â
zu können.
- Der in der Variante 4 benannte Rückbau
der Brücke Trolle ist i.V.m. dem Neubau einer
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mindestens HQ100-gerechten Straßenbrücke umzusetzen; alternativ
hydraulische
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Optimierung der bestehenden Straßenbrücke. Der Erhalt dieser Straße ist
wichtig für
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den Ort.
- Ergänzend bleibt für Büßleben das
überregionale Frühwarnsystem relevant
und ist
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daher weiter zu forcieren. Die Installation von Ombrometern an
geeigneten Stand-
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orten im Weimarer Land ist kurzfristig zu analysieren und umzusetzen.
Die Recherche
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in den Chronik-Unterlagen Büßlebens belegen die wiederkehrenden
Starkregen aus
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dieser Richtung (Anmerkungen: diese Informationen wurden erst nach der
Erstellung
Â
des HWSK aufgearbeitet).
- Im Rahmen der Gewässerpflege soll
gemäß des Vorschlags der Stadtverwaltung eine
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Geröllsperre im Peterbach oberhalb des Ortes errichtet werden.
- Weitere Vorhaben zum
Hochwasserschutz sind zu überlegen und umzusetzen, wie
Â
z.B. Kontinuität in der Grabenpflege oder Verpflichtungen der Landwirte,
parallel
Â
zum Hang zu pflügen.
- Innerhalb der Stadtverwaltung soll
amtsübergreifend ein „zentraler Ansprech-
Â
partner“ (im Sinne von Organisationseinheit) für die Thematik
Hochwasserschutz
Â
eingerichtet werden.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a - y beigefügt.)