Beschluss:

 

01

Das Hochwasserschutzkonzept (HWSK) Linderbach (Anlagen 1.0 bis 2.17) wird als Grundlage für die weiteren Planungsphasen der Einzelmaßnahmen bestätigt.

 

 

02

Die  Landeshauptstadt Erfurt wird beauftragt, den Hochwasserschutz für alle besiedelten Bereiche der Stadt Erfurt im Regelfall (vorbehaltlich der technischen Möglichkeiten und der Mittelverfügbarkeit) auf ein HQ 100 auszulegen.

 

 

03

Die im HWSK vorgeschlagenen Maßnahmen der Vorzugsvariante 4 mit dem Schutzziel HQ 100 werden entsprechend der Prioritäteneinstufung des HWSK in die gesamtstädtische Maßnahmenliste Hochwasserschutz aufgenommen.

 

 

04

Die Landeshauptstadt Erfurt wird beauftragt, die öffentlichen Maßnahmen des HWSK mit der hohen Priorität (gemäß Anlage 4) neben Hochwasserschutzmaßnahmen im übrigen Stadtgebiet in die Finanzplanung einzubeziehen. Die Maßnahmen sollen vorbehaltlich der haushälterischen und technischen Voraussetzung umgesetzt werden (Gesamtkosten = 589.050 €).

 

 

05

Die Landeshauptstadt Erfurt wird beauftragt, die im HWSK ermittelten Überflutungsflächen unter Erfurt.de öffentlich zugänglich zu machen

 

 

06

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis 30.04.2018 ein Risikomanagement mit dem Fokus auf Starkniederschlägen und Sturzfluten zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen. Außerdem wird die Stadtverwaltung vorbehaltlich der vergabe- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beauftragt, bis Ende 2017 unter Einbeziehung relevanter Akteure, wie „BI Hochwasserschutz im Osten Erfurts“, Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte ein „Audit Hochwasser“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. durchführen zu lassen. Bis zur Fertigstellung dieses Audits wird unabhängig davon weiter an der Erarbeitung und Umsetzung von Sturzflutschutzmaßnahmen, wie Sensibilisierung zur Eigenvorsorge und zum Verhalten im Akutfall, der Installation von Warnsystemen sowie dezentralen, naturnahen Maßnahmen zur Verzögerung des Regenwasserabflusses aus der Fläche, gearbeitet. Die zuständigen Ausschüsse OSO, BuV und StU sind bis zur endgültigen Umsetzung quartalsweise über den jeweiligen Bearbeitungsstand zu informieren.

 

 

07

Starkniederschläge sind genauer in Betracht zu ziehen und eine dezentrale Regenrückhaltung zu forcieren und einzurichten, welche in vielen Teilen Thüringens favorisiert wird. Im Weiteren kann unter Ausnutzung topographischer Möglichkeiten der finanzielle Aufwand überschaubar gehalten werden.

 

Folgender Satz aus dem Entwurf des HWSK vom 24.08.2015 soll wieder in den aktuellen Entwurf aufgenommen werden: „Die Möglichkeit des Schutzes vor Starkniederschlagsereignissen durch den Rückhalt wurde analysiert und hydraulisch nachgewiesen“ (Seite 227).

 

 

08

- Der Standard HQ100 soll zudem in regelmäßigen Abständen (Vorschlag: 5 Jahre)  

  überprüft werden, um auf Klimaveränderungen und/oder neue Erkenntnisse reagieren

  zu können.

 

- Der in der Variante 4 benannte Rückbau der Brücke Trolle ist i.V.m. dem Neubau einer

  mindestens HQ100-gerechten Straßenbrücke umzusetzen; alternativ hydraulische

  Optimierung der bestehenden Straßenbrücke. Der Erhalt dieser Straße ist wichtig für

  den Ort.

 

- Ergänzend bleibt für Büßleben das überregionale  Frühwarnsystem relevant und ist

  daher weiter zu forcieren. Die Installation von Ombrometern an geeigneten Stand-

  orten im Weimarer Land ist kurzfristig zu analysieren und umzusetzen. Die Recherche

  in den Chronik-Unterlagen Büßlebens belegen die wiederkehrenden Starkregen aus

  dieser Richtung (Anmerkungen: diese Informationen wurden erst nach der Erstellung

  des HWSK aufgearbeitet).

 

- Im Rahmen der Gewässerpflege soll gemäß des Vorschlags der Stadtverwaltung eine

  Geröllsperre im Peterbach oberhalb des Ortes errichtet werden.

- Weitere Vorhaben zum Hochwasserschutz sind zu überlegen und umzusetzen, wie

  z.B. Kontinuität in der Grabenpflege oder Verpflichtungen der Landwirte, parallel

  zum Hang zu pflügen.

 

- Innerhalb der Stadtverwaltung soll amtsübergreifend ein „zentraler Ansprech-

  partner“ (im Sinne von Organisationseinheit) für die Thematik Hochwasserschutz

  eingerichtet werden.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a - y beigefügt.)