01

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan HOT729 "Wohnen am Klostergut" (Beschluss des Stadtrates Nr. 2009/19 vom 27.05.2020), bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 11 am 26.06.2020 wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB geändert.

 

02

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 30.01.2023 für das Vorhaben Hochstedt, Wohnen am Klostergut wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.

 

03

Der Beschlusspunkt 02 des Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan HOT729 "Wohnen am Klostergut" (Beschluss Nr. 2009/19 vom 27.05.2020) wird bezüglich des Geltungsbereichs wie folgt geändert:

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum Bebauungsplan (Anlage 2)[1] umgrenzt.

 

04

Die Zwischenabwägung (Anlage 6)[2] zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

05

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HOT729 "Wohnen am Klostergut" in seiner Fassung vom 08.09.2023 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)[3] und die Begründung (Anlage 4)[4] werden gebilligt.

 

06

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 2 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 6 des Beschlusses ist als Anlage 2 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 2 c der Niederschrift beigefügt.

[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 2 d der Niederschrift beigefügt.