Sitzung: 13.12.2023 StR/008/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0653/23
01
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan HOT729 "Wohnen am Klostergut" (Beschluss des Stadtrates
Nr. 2009/19 vom 27.05.2020), bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr.
11 am 26.06.2020 wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB geändert.
02
Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2
BauGB vom 30.01.2023 für das Vorhaben Hochstedt, Wohnen am Klostergut wird
gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
03
Der
Beschlusspunkt 02 des Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan HOT729 "Wohnen am Klostergut"
(Beschluss Nr. 2009/19 vom 27.05.2020) wird bezüglich des Geltungsbereichs wie
folgt geändert:
Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des
Geltungsbereiches im Entwurf zum Bebauungsplan (Anlage 2)[1]
umgrenzt.
04
Die Zwischenabwägung (Anlage 6)[2]
zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis
mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
05
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HOT729 "Wohnen am
Klostergut" in seiner Fassung vom 08.09.2023 (Anlage 2) mit
dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)[3]
und die Begründung (Anlage 4)[4] werden
gebilligt.
06
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und
Erschließungsplan, die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
[1]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 2 a der
Niederschrift beigefügt.
[2]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 6 des Beschlusses ist als Anlage 2 b der
Niederschrift beigefügt.
[3]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 2 c der
Niederschrift beigefügt.
[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 2 d der Niederschrift beigefügt.