Sitzung: 27.04.2022 StR/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1327/21
Beschluss
01
Der
Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
(Beschluss-Nr. 2412/17 vom 16.05.2018) geändert und entsprechend den
zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.
02
Die
Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes
DAB655 "Wohnbebauung Max-Reger-Straße" (Anlage 2) in seiner Fassung
vom 10.01.2022 und dessen Begründung
(Anlage 4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
05
Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a
Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes DAB655 "Wohnbebauung
Max-Reger-Straße" im Wege der
Berichtigung angepasst werden.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3d beigefügt.)