Beschluss

 

01

Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (Beschluss-Nr. 2412/17 vom 16.05.2018) geändert und entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes DAB655 "Wohnbebauung Max-Reger-Straße" (Anlage 2) in seiner Fassung vom  10.01.2022 und dessen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

04

Der  Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes  DAB655 "Wohnbebauung Max-Reger-Straße"  im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3d beigefügt.)