Beschluss

 

01

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Anlagen 1-10) wird gebilligt.

 

02

Als Auslösewerte für Lärmminderungsmaßnahmen werden LDEN > 65 dB(A) und

LNight > 55 dB(A) festgelegt.

 

03

Der Entwurf  des Lärmaktionsplanes ist gemäß § 47 d (3) Bundes-Immissionsschutzgesetz öffentlich auszulegen und der Bevölkerung die Möglichkeit zur Beteiligung einzuräumen.

 

04

Zeitpunkt, Ort  und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)