Sitzung: 27.09.2023 StR/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 0142/21
01
Der Rahmenplan für den Bereich des
ega-Parks wird als verwaltungsinterne Handlungsgrundlage bestätigt.[1]
02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt in den
geplanten Bereichen der Nutzungsänderung durch Drittnutzer mit entsprechenden
Vorhabenträgern vorhabenbezogene Bebauungspläne zu erarbeiten und dem Stadtrat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
03
Vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes
für das „Baumhausresort“ ist der statische Nachweis zu erbringen, dass für die
Gründung der Baumhäuser Punktfundamente ausreichend sind. Im für diese Planung
abzuschließenden Durchführungsvertrag ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass
kein Verkauf der Grundstücke durch die ega gGmBH erfolgt, sondern die Fläche in
Erbpacht zu Verfügung gestellt wird mit einer maximalen Pachtdauer von 33
Jahren. Im Falle einer Insolvenz des Erbpachtnehmers müssen die Grundstücke
wieder an die ega gGmbH zurückfallen.
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