01

Der Rahmenplan für den Bereich des ega-Parks wird als verwaltungsinterne Handlungsgrundlage bestätigt.[1]

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt in den geplanten Bereichen der Nutzungsänderung durch Drittnutzer mit entsprechenden Vorhabenträgern vorhabenbezogene Bebauungspläne zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

03

Vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das „Baumhausresort“ ist der statische Nachweis zu erbringen, dass für die Gründung der Baumhäuser Punktfundamente ausreichend sind. Im für diese Planung abzuschließenden Durchführungsvertrag ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass kein Verkauf der Grundstücke durch die ega gGmBH erfolgt, sondern die Fläche in Erbpacht zu Verfügung gestellt wird mit einer maximalen Pachtdauer von 33 Jahren. Im Falle einer Insolvenz des Erbpachtnehmers müssen die Grundstücke wieder an die ega gGmbH zurückfallen.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Der Rahmenplan ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.