Sitzung: 28.06.2023 StR/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0825/22
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist
Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan GIS727 „Einkaufszentrum Thüringenpark“,
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen in
seiner Fassung vom 18.05.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage
3) als Satzung beschlossen.[1]