01

Der Geltungsbereich wird gegenüber dem  Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (DS 1066/18) vom 25.09.2019 geändert und entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 1[1] begrenzt.

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung  (Anlage 5)[2] ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ILV714 "Wohnen an der Heiligen Mühle" in seiner Fassung vom 10.02.2023 (Anlage 2)[3] mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)[4] und dessen Begründung (Anlagen 4)[5] werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Mit der Martini-Kirchgemeinde/Gemeindekirchenrat sind weiterhin Gespräche zur Möglichkeit einer Einbindung der Martinikirche und Öffnung des Quartiers nach Süden über das Grundstück der Martinikirchgemeinde zu führen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat zu informieren.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 4 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 4 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 4 c der Niederschrift beigefügt.

[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 4 d der Niederschrift beigefügt.

[5] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 4 e der Niederschrift beigefügt.