Sitzung: 19.04.2023 StR/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0387/22
01
Der Geltungsbereich wird gegenüber demÂ
Vorentwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (DS 1066/18) vom 25.09.2019 geändert und entsprechend den
zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 1[1] begrenzt.
02
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5)[2] ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ILV714 "Wohnen an
der Heiligen Mühle" in seiner Fassung vom 10.02.2023 (Anlage 2)[3] mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 3)[4] und dessen Begründung (Anlagen 4)[5] werden gebilligt.
04
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und
Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen werden
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4
Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
05
Mit der
Martini-Kirchgemeinde/Gemeindekirchenrat sind weiterhin Gespräche zur
Möglichkeit einer Einbindung der Martinikirche und Öffnung des Quartiers nach
Süden über das Grundstück der Martinikirchgemeinde zu führen. Über
das Ergebnis ist der Stadtrat zu informieren.
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[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 4 a der Niederschrift beigefügt.
[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 4 b der Niederschrift beigefügt.
[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 4 c der Niederschrift beigefügt.
[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 4 d der Niederschrift beigefügt.
[5] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 4 e der Niederschrift beigefügt.