Sitzung: 28.09.2022 StR/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0668/22
Beschluss
01
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 5) wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogener
Bebauungsplan BRV750 "Stiftung Naturschutz" (Anlage 2) in seiner
Fassung vom 25.05.2022 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 25.05.2022
(Anlage 3) und dessen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3e beigefügt.)