Sitzung: 06.07.2022 StR/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 0143/22
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die
Zwischenabwägung (Anlage 4) zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden
eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist
Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 34 für den Bereich Linderbach
"Nördlich Weimarische Straße/ südlich Am Tonberg" in seiner Fassung vom
22.02.2022 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung und deren Begründung werden nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Â
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1d beigefügt.)