Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung (Anlage 4) zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 34 für den Bereich Linderbach "Nördlich Weimarische Straße/ südlich Am Tonberg" in seiner Fassung vom 22.02.2022 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung und deren Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1d beigefügt.)