Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 20.08.2021 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB für das Vorhaben "Wohnen am Röhrenweg"  wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich zwischen Röhrenweg und Ermstedter Weg soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB und § 13b i. V. m. § 13a  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Geltungsbereiches (Anlage 2) umgrenzt.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dabei werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-     Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau,

-     Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung durch maßstäbliche Baustrukturen,

-     Sicherung der notwendigen Flächen für den ruhenden Verkehr in einer Tiefgarage,

-     Sicherung einer hohen Freiraumqualität,

-     verkehrliche Anbindung des Röhrenwegs an den Langen Graben.

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB  i. V. m. § 13a  BauGB  im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

04

Das Vorhabenkonzept in der Fassung vom 29.11.2021 (Anlage 3) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 4) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Begründung gebilligt.

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Vorhabenkonzeptes durchzuführen. 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

"Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB i. V. m. 13b BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5a bis 5d beigefügt.)