Sitzung: 27.04.2022 StR/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1412/21
Beschluss
01
Dem Antrag des Vorhabenträgers vom
20.08.2021 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB für
das Vorhaben "Wohnen am Röhrenweg"Â
wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Für den Bereich zwischen Röhrenweg und
Ermstedter Weg soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
und § 13b i. V. m. § 13a BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" aufgestellt werden. Der
Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des
Geltungsbereiches (Anlage 2) umgrenzt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dabei werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau,
- Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung durch
maßstäbliche Baustrukturen,
- Sicherung der notwendigen Flächen für den ruhenden Verkehr
in einer Tiefgarage,
- Sicherung einer hohen Freiraumqualität,
- verkehrliche Anbindung des Röhrenwegs an den Langen
Graben.
03
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird
gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGBÂ
im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Das Vorhabenkonzept in der Fassung vom
29.11.2021 (Anlage 3) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 4) werden als
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Begründung
gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung
des Vorhabenkonzeptes durchzuführen.Â
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
"Der Flächennutzungsplan soll gemäß §
13a Abs.2 Nr.2 BauGB i. V. m. 13b BauGB für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" im Wege der Berichtigung
angepasst werden.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5a bis 5d beigefügt.)