Sitzung: 10.11.2021 StR/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0495/21
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ROB694 „Nahversorgungszentrum Roter Berg“,
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen und
dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) in seiner Fassung vom 17.05.2021
als Satzung beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4d beigefügt.)