Beschluss

 

Die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das Investitionsvorhaben Komplexobjekt Am Kirschberg in Schwerborn (Anlagen 1- 6)[1] wird im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen und die Ausschreibung der Bauleistungen.

 

 

 



[1] Die Anlagen 1-6 sind der Niederschrift als Anlagen 8-14 beigefügt.