Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 25.01.2021 für das Vorhaben GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB fortgeführt.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark" in seiner Fassung vom 03.06.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Das Warensortiment für Waffen und Zubehör wird für das Vorhaben GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark" untersagt

 

05

Die Stadtverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass auf dem Dach des Kinderlandes ein Gründach mit einer Fläche von 4.000 m² errichtet wird.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3c beigefügt.)