Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1269/20
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 25.01.2021 für das Vorhaben GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark"
wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
Der Bebauungsplan wird als
vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB fortgeführt.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark" in seiner
Fassung vom 03.06.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der
Vorhaben- und Erschließungsplan und dessen Begründung sowie die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 Satz
1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Das
Warensortiment für Waffen und Zubehör wird für das Vorhaben GIS727
"Einkaufszentrum Thüringenpark" untersagt
05
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass auf dem Dach des
Kinderlandes ein Gründach mit einer Fläche von 4.000 m² errichtet wird.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3c beigefügt.)