Sitzung: 16.12.2020 StR/010/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 23, Befangen: 0
Vorlage: 1735/19
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung
(ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald", bestehend aus der Planzeichnung
(Anlage 2 M 1: 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom
14.10.2020 und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1d1 beigefügt.)