Sitzung: 16.12.2020 StR/010/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1635/20
Beschluss
01
Es wird festgestellt, dass die Städtebauliche
Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Teil-bereich Nord der
Sanierungssatzung "Andreasviertel" – EFM002 erfolgreich durchgeführt
worden ist. Die Begründung (Anlage 2) zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung
Andreasviertel im Teilbereich Nord wird gebilligt.
02
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Andreasviertel" im
Teilbereich Nord (TAS003) gem. § 162
Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.
03
Es wird festgestellt, dass die
städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet
Andreasviertel - Teilbereich Süd noch nicht abgeschlossen ist.
04
Die Sanierung nach Sanierungssatzung
"Andreasviertel EFM002" ist in dem in Anlage 1.1 dargestellten
Sanierungsgebiet Andreasviertel - Teilbereich Süd bis zum 31.12.2025
durchzuführen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6a bis 6b beigefügt.)