Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Es wird festgestellt, dass die Städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Teil-bereich Nord der Sanierungssatzung "Andreasviertel" – EFM002 erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 2) zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung Andreasviertel im Teilbereich Nord wird gebilligt.

 

02

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Andreasviertel" im Teilbereich Nord (TAS003)  gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.

 

03

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet Andreasviertel - Teilbereich Süd noch nicht abgeschlossen ist.

 

04

Die Sanierung nach Sanierungssatzung "Andreasviertel EFM002" ist in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet Andreasviertel - Teilbereich Süd bis zum 31.12.2025 durchzuführen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6a bis 6b beigefügt.)