Beschluss:

 

01

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIS699 Wohnanlage Nordhäuser Straße/Europaplatz in seiner Fassung vom 04.03.2019 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – e beigefügt.)