Sitzung: 05.09.2018 StR/006/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0774/18
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat
Erfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV643 „Wohnen am Auenpark“,
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen in
der Fassung vom 14.08.2018 und mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der
Fassung vom 25.04.2018 (Anlage 3) als Satzung.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)