Sitzung: 31.01.2018 StR/001/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1338/17
Beschluss:
01
Die Abwägung zu den im Rahmen
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer
Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1
und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
GIS653 „Wohnen am Kilianipark“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2,
M 1:500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 27.11.2017
und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
03
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 13 Bereich Gispersleben
Bebauungsplan GIS653 „Wohnanlage am Kilianipark“ (Anlage 7) wird gebilligt.
Die
13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen
mit dem Bebauungsplan GIS653 „Wohnanlage am Kilianipark“ in der durch die
Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu
machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen
werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – e beigefügt.)