Sitzung: 16.12.2015 StR/042/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Vorlage: 2437/15
Beschluss:
01
Der Entwurf des Bebauungsplanes
BRV606 "Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe" in seiner Fassung vom
08.12.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes
BRV606 "Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe" in seiner Fassung vom
08.12.2015 (Anlage 2) dessen Begründung (Anlage 3) sowie die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
04
Die Voraussetzungen nach §33 Abs. 1 BauGB werden erst dann gesehen,
wenn mit den Eigentümern im
Geltungsbereich städtebauliche Verträge zur Erschließung,, zur architektonischen Qualitätssicherung  und zur Umsetzung des Energiekonzeptes gemäß
DS 0403/14 abgeschlossen worden sind.
05
Der Oberbürgermeister wird beauftragt
ausgehend von den getroffenen FestsetzungenÂ
zur Fläche der Gruppe 3 derÂ
Kleingartenanlage "Marienhöhe"Â
mit dem Stadtverband, dem Kleingartenverein und den Pächtern die weitere
Vorgehensweise entsprechend der Variante f der Anlage 14 abzustimmen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlage 8 a – c beigefügt.)