Sitzung: 18.11.2015 StR/040/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1767/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24, Ergänzung
der Darstellung im Bereich Andreasvorstadt „Borntalbogen“ eingegangenen
Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Die Flächennutzungsplan- Änderung
Nr. 24, Ergänzung der Darstellung im Bereich Andreasvorstadt „Borntalbogen“
in der Fassung vom 15.10.2015 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung
(Anlage 3) wird gebilligt.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 24, Ergänzung der Darstellung im Bereich
Andreasvorstadt „Borntalbogen“ gemäß § 6 Abs.1 BauGB der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach § 6 Abs. 5 Satz
1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der Begründung und der beizufügenden
zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft gegeben werden kann.Â
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschluss sind der Niederschrift als Anlage 7 a – d beigefügt.)