Sitzung: 08.07.2015 StR/034/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0607/15
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen
im Entwurf des Bebauungsplanes KER663 gegenüber dem Vorentwurf Beschluss Nr.
1704/13 vom 16.04.2014 geändert.
02
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KER663 "Zum Kornfeld" seiner
Fassung vom 08.05.2015 in (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 9)und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
Mit dem Entwurf werden die
Planungsziele gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 1704/13 vom 16.04.2014,
öffentlich bekannt gemacht am 16.05.2014 im Amtsblatt Nr. 9, präzisiert:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 3 barrierearmen bzw.
barrierefreien Mehrgenerationenhäuser mit ca. 30 Wohnungen
-
Sicherung
des Erdgeschosses des südlichen Mehrgenerationshauses als Haus „Wohnen und
Gesundheit“ mit Arztpraxis und Physiotherapie bzw. Pflegedienst
-
planungsrechtliche
Umsetzung des Bebauungskonzeptes hinsichtlich Art und Maß der baulichen
Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen
-
Sicherung
der Erschließung
-
Sicherung
eines adäquaten gestalteten Freiraumanteils
-
Bewältigung von
Konflikten mit benachbarten gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzungen und
Artenschutz
-
Ausschluss von
Eingriffen in die ausgeübte Nutzung des östlich angrenzenden
landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Zum Kornfeld", der Vorhaben- und
Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen,bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt
Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 4 a – d beigefügt.)