Sitzung: 17.04.2014 StR/006/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0250/14
Beschluss:
01
Der
Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 9)
ist Bestandteil des Beschlusses.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3
Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung
(ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat
Erfurt den Bebauungsplan LIN641 "Azmannsdorfer Straße", bestehend aus
der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen in
seiner Fassung vom 03.04.2014 als Satzung.
03
Die
Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan LIN641 "Azmannsdorfer Straße"
wird gebilligt.
04
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt. den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1
ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die
Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats
ortsüblich bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei
ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
05
Der
Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes LIN641 "Azmannsdorfer Straße" im Wege der 4. Berichtigung angepasst werden.
06
Die
Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 4 - Bereich Linderbach, Bebauungsplan
LIN641 "Azmannsdorfer Straße" (Anlage 10) wird gebilligt.
Die
4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB
zusammen mit dem Bebauungsplan LIN641 "Azmannsdorfer Straße" in der
durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt
zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden
eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird."
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlagen 5 a – d beigefügt.)