Sitzung: 11.09.2013 StR/011/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 0797/13
Beschluss
01
Der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes MAR071 "Gebiet zwischen Schwarzburger Straße /
B4 und geplanter Straßenanbindung B4 (Gefahrenschutzzentrum)"in seiner
Fassung vom 12.08.2013 (Anlage 2) und
die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes MAR071 "Gebiet zwischen Schwarzburger Straße / B4 und geplanter Straßenanbindung
B4 (Gefahrenschutzzentrum)" und
die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
i. V. m.Â
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlage 6 a - b beigefügt.