Sitzung: 19.12.2012 StR/019/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1757/12
01
Der Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom18.07.2012 (DS 0602/12) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Im  Ortsteil Linderbach soll am nördlichen Ortsausgang zu Azmannsdorf, östlich der Azmannsdorfer Straße gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan LIN641 "Azmannsdorfer Straße " aufgestellt werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellungen des Vorhabenplanes (Anlage 2).
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes
- Zulässigkeit von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser) und zwei Mehrfamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise
- Schaffung eines grünen Ortsrandes durch Festsetzung von privaten Grünflächen im Norden des Baugebietes
- Lösung des schalltechnischen Konflikts zwischen den emittierenden Bahnanlagen im Norden und dem Schutzanspruch der Wohnbebauung
- Beseitigung der bestehenden gewerblichen baulichen Anlagen und der Bodenversiegelungen
02
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
03
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt
Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Vorhabenplan (Anlage 2) und die
Vorhabensbeschreibung (Anlage3) werden als Vorentwurf und Begründung des
Bebauungsplanes LIN641 "Azmannsdorfer Straße" gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes LIN641 "Azmannsdorfer Straße " und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
07
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch Erschließungsverträge und sonstige städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB sicherzustellen dassÂ
- die Übernahme der Planungskosten,
- die Beseitigung bestehender baulicher Anlagen und der Bodenversiegelung
-
die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen und
-
die Erschließungskosten
vom Antragsteller auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
übernommen werden.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlagen 2 a-c beigefügt.