01

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes BIN553 „Straßenverbindung Binderslebener Landstraße - Gothaer Straße (B7)“ in seiner Fassung vom 28.09.2012 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3)werden gebilligt.

 

02

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes BIN553 „Straßenverbindung Binderslebener Landstraße - Gothaer Straße (B7)“, dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

04

Zum Schutz der in Anlage 3.1 markierten Gebäude wird die Landeshauptstadt Erfurt passive Lärmschutzmaßnahmen entsprechend Hinweis 1.1. im  Bebauungsplan BIN553 „Straßenverbindung Binderslebener Landstraße - Gothaer Straße (B7)“ finanzieren.

 

Die haushalterische Sicherung erfolgt zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan.

 

Die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen wird zeitgleich mit dem Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes beginnen.

 

05

Der Stadtrat würde die nicht in seinem Ermessen stehende verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 tags und nachts in den betroffenen Abschnitten auf der Binderslebener Landstraße und die Überwachung der Einhaltung dieser Anordnung als aktive Lärmschutzmaßnahme begrüßen.

 

 

Die Anlagen zum Beschluss sind der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.