Sitzung: 15.04.2015 StR/030/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0174/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan GIK160 "Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung Teichmannshof"
- 1. Änderung, bestehend aus dem Textbebauungsplan (Anlage 2)
mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 2.1) als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan GIK160 "Möbelhaus,
Sport- und Freizeiteinrichtung Teichmannshof" - 1. Änderung wird
gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt. den
Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
05
Der Bebauungsplan wurde als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13
Abs. 3 BauGB wurde im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
06
Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes GIK106 "Möbelhaus,
Sport- u. Freizeiteinrichtung Teichmannshof, 1.Änderung" im Wege der
9. Berichtigung angepasst werden.
07
Die
Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 9 Bereich Gispersleben, Bebauungsplan
GIK160 "Möbelhaus, Sport- u. Freizeiteinrichtung Teichmannshof" -
1.Änderung wird gebilligt.
Die
9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen
mit dem Bebauungsplan GIK160 "Möbelhaus, Sport- u. Freizeiteinrichtung
Teichmannshof" - 1.Änderung in der durch die Anpassung an den
Bebauungsplanes geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und
über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt.)