Einhaltung kommunalrechtlicher Vorgaben nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO – Stadtratsbeschlüsse über Gebühren und Entgelte bei Städtischen Unternehmen und deren Beteiligungen
Einhaltung kommunalrechtlicher Vorgaben nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO – Stadtratsbeschlüsse über Gebühren und Entgelte bei Städtischen Unternehmen und deren Beteiligungen