Beschluss

 

Der Ortsteilrat Molsdorf bestätigt die DS 0491/24 – Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.

 

Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt den folgenden Änderungsantrag einzubringen:

 

1.       Anlage 1- Seite nach dem 2. Absatz einfügen

 

Ab einer Höhe von 100 Meter sind Windenergieanlagen, aus Gründen der Flugsicherheit, zu kennzeichnen. Dies erfolgt durch Blinklichter. Blinkende Windkrafträder sind für Mensch und Natur eine Zumutung. Mit einer bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kann eine Belastung deutlich verringert werden. Die Windräder Blinken nur, wenn sich ein Flugobjekt nähert.
Seit 2020 ist die verpflichtende Einführung bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bundesweit gesetzlich geregelt. Die Stadt Erfurt fordert, die Aufnahme einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (bei Windrädern höher als 100m) in ein Pflichtenheft aufzunehmen, um Ausnahmeregelungen zu verhindern.

 

2.      Die Anlage 1 - Seite 2

 

4.   Kulturdenkmal Schloß Molsdorf und Parkanlage Schloß Molsdorf