01

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MOP695 "Wohnanlage Tallinner Straße" in seiner Fassung vom 29.09.2023 (Anlage 2)[1] mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)[2] und der Begründung (Anlage 4)[3] werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5)[4] werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

03

Entgegen dem Erfurter Wohnbaulandmodell wird für das Vorhaben ein maximal 20prozentiger Anteil von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum empfohlen. Die konkrete Umsetzung ist im Durchführungsvertrag zu regeln.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 4 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 4 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 4 c der Niederschrift beigefügt.

[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 4 d der Niederschrift beigefügt.