01

Die Zwischenabwägung (Anlage 5)[1] zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan ALT755 "Edith-Stein-Schule" (Anlage 2)[2] in seiner Fassung vom 31.08.2023 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 31.08.2023 (Anlage 3)[3] und dessen Begründung (Anlage 4)[4] werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 6 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 6 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 6 c der Niederschrift beigefügt.

[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 6 d der Niederschrift beigefügt.