Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 im Bereich Schmira, Teilbereiche 1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße; 2 Südlich im Brühl; 3 Südlich Kornweg; 4 Südlich Seestraße eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4)[1] ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 im Bereich Schmira, Teilbereiche 1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße; 2 Südlich im Brühl; 3 Südlich Kornweg; 4 Südlich Seestraße in der Fassung vom 29.06.2023 (Anlage 2)[2] wird beschlossen. Die Begründung inklusive Umweltbericht (Anlage 3)[3] wird gebilligt. Die Flurstücke 59 bis 64 in Flur 1 der Gemarkung Schmira bleiben weiterhin Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 1 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 1 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 1 c der Niederschrift beigefügt.