Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 26.01.2023 für das Vorhaben "Neue Gartenstadt Röderweg" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich zwischen der ehemaligen Bahntrasse Erfurt-West, dem Röderweg und dem Langen Graben soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV746 „Neue Gartenstadt Röderweg“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke 5/17, 5/18, 5/19, 5/41, 5/37und 6/39 (tw.) in der Flur 6, Gemarkung Erfurt-Süd sowie die Grundstücke 290/102, 54/3 (tw.) und 423/102 (tw.) in der Flur 3, Gemarkung Erfurt-Süd.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-    Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein gemeinschaftliches, ökologisch nachhaltiges und klimagerechtes Wohnquartier

-    Effizientes Flächenmanagement und standardisierte Bauweise für bezahlbares Wohneigentum im Reihenhaussegment

-    Kompensation der Eingriffe durch ein ökologisch-nachhaltiges Flächen- und Wasserbewirtschaftungskonzept, welches u.a. eine klimaoptimierte Bebauung, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die naturräumliche Vernetzung mit dem Bereich des alten Bahndamms beinhaltet.

 

03

Das Vorhabenkonzept in seiner Fassung vom 25.01.2023 (Anlage 2[1]) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3[2]) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV746 "Neue Gartenstadt Röderweg" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

 

 



redaktionelle Hinweise:

[1] Die Anlage 2 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.

[2] Die Anlage 3 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.