Sitzung: 24.05.2023 StR/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0383/23
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 26.01.2023 für das
Vorhaben "Neue Gartenstadt Röderweg" wird gemäß § 12 Abs. 2
Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich zwischen der ehemaligen
Bahntrasse Erfurt-West, dem Röderweg und dem Langen Graben soll gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan BRV746 „Neue Gartenstadt Röderweg“ aufgestellt werden. Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke 5/17, 5/18, 5/19, 5/41, 5/37und 6/39
(tw.) in der Flur 6, Gemarkung Erfurt-Süd sowie die Grundstücke 290/102, 54/3
(tw.) und 423/102 (tw.) in der Flur 3, Gemarkung Erfurt-Süd.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein
gemeinschaftliches, ökologisch nachhaltiges und klimagerechtes Wohnquartier
- Effizientes Flächenmanagement und standardisierte Bauweise
für bezahlbares Wohneigentum im Reihenhaussegment
- Kompensation der Eingriffe durch ein
ökologisch-nachhaltiges Flächen- und Wasserbewirtschaftungskonzept, welches
u.a. eine klimaoptimierte Bebauung, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, den
Einsatz erneuerbarer Energien sowie die naturräumliche Vernetzung mit dem
Bereich des alten Bahndamms beinhaltet.
03
Das Vorhabenkonzept in seiner Fassung vom
25.01.2023 (Anlage 2[1]) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3[2]) werden als Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
BRV746 "Neue Gartenstadt Röderweg" und dessen Begründung
durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1
BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
[1] Die Anlage 2 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.
[2] Die Anlage 3 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.