01

Die Abwägung (Anlage 5)[1]  zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan KER663 „Zum Kornfeld“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 M 1:500)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 10.01.2023 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3),[3] als Satzung beschlossen.

 

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 5 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 5 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 5 c der Niederschrift beigefügt.