Sitzung: 19.04.2023 StR/003/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0329/22
01
Für das Wohnquartier zwischen Kantstraße, Gustav-Freytag-Straße,
Parkstraße und Freiligrathstraße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. §
13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan LOV758 "Wohnquartier Kantstraße –
Parkstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich befindet sich in der
Gemarkung Erfurt-Süd wird begrenzt:
im
Norden:       durch die südliche
Grundstücksgrenze des Flurstücks 42, Flur 110 (Kantstraße)
im
Osten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch die westliche
Grundstücksgrenze des Flurstücks 21/1, Flur 116 (Freiligrathstraße)
im Süden:          durch die nördlichen
Grundstücksgrenzen der Flurstücke 45/1, Flur 110 (Parkstraße)
im
Westen:       durch die östlichen
Grundstückgrenzen der Flurstücke 39 und 40, Flur 110 (Gustav-Freytag-Straße)
Mit
dem einfachen Bebauungsplan soll insbesondere der Ãœberbauungsgrad der
Grundstücke durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der
Grundflächenzahl planungsrechtlich gesteuert werden. Dabei werden folgende Planungsziele
angestrebt:
·
Erarbeitung
und Festsetzung eines Konzeptes für eine
verträgliche Nachverdichtung im Quartier
·
Festsetzung
der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der prägenden
Baufluchten, Bautiefen und seitlichen Gebäudeabstände.
·
Steuerung
des ruhenden Verkehrs durch verträgliche Einordnung von Garagen und
Stellplätzen
·
Sicherung
begrünter Vorgartenbereiche im Sinne der Vorgartensatzung
·
Sicherung
des prägenden Baumbestandes
·
Sicherung
der Wohnnutzung durch gebietsverträgliche Reglementierung der Zulässigkeit von
Ferienwohnungen und sonstigen gewerblichen Nutzungen
02
Das Verfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf
die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.
1 BauGB verzichtet.
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