Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Für das Wohnquartier zwischen Kantstraße, Gustav-Freytag-Straße, Parkstraße und Freiligrathstraße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan LOV758 "Wohnquartier Kantstraße – Parkstraße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Erfurt-Süd wird begrenzt:

 

im Norden:        durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 42, Flur 110 (Kantstraße)

im Osten:            durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 21/1, Flur 116 (Freiligrathstraße)

im Süden:           durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 45/1, Flur 110 (Parkstraße)

im Westen:        durch die östlichen Grundstückgrenzen der Flurstücke 39 und 40, Flur 110 (Gustav-Freytag-Straße)

 

Mit dem einfachen Bebauungsplan soll insbesondere der Überbauungsgrad der Grundstücke durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der Grundflächenzahl planungsrechtlich gesteuert werden.  Dabei werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·       Erarbeitung und Festsetzung eines Konzeptes  für eine verträgliche Nachverdichtung im Quartier

·       Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der prägenden Baufluchten, Bautiefen und seitlichen Gebäudeabstände.

·       Steuerung des ruhenden Verkehrs durch verträgliche Einordnung von Garagen und Stellplätzen

·       Sicherung begrünter Vorgartenbereiche im Sinne der Vorgartensatzung

·       Sicherung des prägenden Baumbestandes

·       Sicherung der Wohnnutzung durch gebietsverträgliche Reglementierung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen und sonstigen gewerblichen Nutzungen

 

02

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

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