Sitzung: 26.01.2023 StR/001-1/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 2048/22
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 14.11.2022 für das Vorhaben
"Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen" wird gemäß § 12 Abs. 2
Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren
soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich nördlich der Weidengasse,
westlich der Straße Am Hügel und südlich der Huttenstraße soll gemäß § 12 Abs.
1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ALT763 "Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen"
aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 156 und 157, in
der Flur 123, in der Gemarkung Erfurt- Mitte.
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT763 sollen die Sanierungsziele der
Sanierungssatzung
EFM101 „Altstadt“ gebietsbezogen konkretisiert und folgende
Planungsziele
angestrebt werden:
-
Errichtung einer Bebauung im Sinne der
Anforderung des Vorhabens, Ausstellungshaus "Welt der Versuchungen"
mit hoher gestalterischer Qualität und standortangemessenen Einbindung in die
Umgebung. Vorgesehen wird ein dreigeschossiges Gebäude mit einer maximalen Höhe
von 18m. Ziel ist es, ein ökologisch möglichst klimaeffizientes
Ausstellungshaus zu entwickeln.
-
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die
Revitalisierung der brachgefallenen innerörtlichen Flächen durch funktionelle
Neuordnung sowie eine bauliche Verdichtung angestrebt. Für diesen Bereich als
ein Eingang in die Altstadt wird eine Stadtreparatur als strukturell wichtiges
Ziel formuliert. Mit der Errichtung des Ausstellungshauses für die "Welt
der Versuchungen" wird durch die Bebauung der jetzt noch vorhandenen
Brache ein wesentlicher Beitrag zur Stadtreparatur geleistet.
-
Im
Rahmen des Wettbewerbs ist zu prüfen, ob mit der Ausformung der Gebäudekubatur
auf den Baumbestand Rücksicht genommen werden kann, so dass im Ergebnis des
Wettbewerbs einzelne Bäume erhalten werden können.
-
Die erforderlichen Stellplätze, die aus
Stellplatzbaulasten und Grunddienstbarkeiten resultieren, sind durch den
Vorhabenträger herzustellen. Dabei handelt es sich um 79 Stellplätze für
kirchliche Verwaltungseinrichtungen, die in einer Tiefgarage unterzubringen
sind sowie um 14 ebenerdige Stellplätze auf dem Flurstück 156, die mit einer
Dienstbarkeit gesichert sind.
-
Bezüglich der Stellplatzbaulasten und
Grunddienstbarkeiten ist zu prüfen, wie sich die laufenden Gespräche zwischen
der Vorhabenträgerin und der Kirche hinsichtlich einer deutlichen Senkung des
kirchlichen Stellplatzbedarfs auf den Wettbewerbsverlauf und die Ergebnisse
auswirken können.
-
Zusätzlich ist zu prüfen, wie eine mögliche
Betreibung der Tiefgarage als Quartiersgarage darstellbar wäre, sollte der
kirchliche Stellplatzbedarf signifikant zurückgehen. Die Prüfergebnisse sind
spätestens im nächsten Verfahrensschritt als Beschlussvorlage vorzulegen,
sollten diese Ergebnisse einen Änderungsbedarf signalisieren.
03
Der
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT763 wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT763 "Ausstellungshaus
- Welt der Versuchungen" in ihrer Fassung vom 21.12.2022 (Anlage 2)[1] und
die Begründung (Anlage 3)[2]
werden gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT763
"Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen" und dessen Begründung
durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
06
Die Vorhabenträgerin führt einen
Planungswettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) als
Realisierungswettbewerb zur Ermittlung der Planungsinhalte des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT763 durch. Gemäß Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2013) beauftragt die Vorhabenträgerin einen der
Preisträger mit der weiteren Planung ihres Vorhabens. Die Vorhabenträgerin
trägt die Kosten des Planungswettbewerbs und der weiteren Planung des
Vorhabens. Die Grundzüge der Auslobung des Planungswettbewerbes (Anlage 5)[3] werden gebilligt.
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[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 2 a der Niederschrift beigefügt.
[2] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 2 b der Niederschrift beigefügt.
[3] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 2 c der Niederschrift beigefügt.