01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 14.11.2022 für das Vorhaben "Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich nördlich der Weidengasse, westlich der Straße Am Hügel und südlich der Huttenstraße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT763 "Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 156 und 157, in der Flur 123, in der Gemarkung Erfurt- Mitte.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT763 sollen die Sanierungsziele der

Sanierungssatzung EFM101 „Altstadt“ gebietsbezogen konkretisiert und folgende

Planungsziele angestrebt werden:

 

-          Errichtung einer Bebauung im Sinne der Anforderung des Vorhabens, Ausstellungshaus "Welt der Versuchungen" mit hoher gestalterischer Qualität und standortangemessenen Einbindung in die Umgebung. Vorgesehen wird ein dreigeschossiges Gebäude mit einer maximalen Höhe von 18m. Ziel ist es, ein ökologisch möglichst klimaeffizientes Ausstellungshaus zu entwickeln.

 

-          Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die Revitalisierung der brachgefallenen innerörtlichen Flächen durch funktionelle Neuordnung sowie eine bauliche Verdichtung angestrebt. Für diesen Bereich als ein Eingang in die Altstadt wird eine Stadtreparatur als strukturell wichtiges Ziel formuliert. Mit der Errichtung des Ausstellungshauses für die "Welt der Versuchungen" wird durch die Bebauung der jetzt noch vorhandenen Brache ein wesentlicher Beitrag zur Stadtreparatur geleistet.

 

-          Im Rahmen des Wettbewerbs ist zu prüfen, ob mit der Ausformung der Gebäudekubatur auf den Baumbestand Rücksicht genommen werden kann, so dass im Ergebnis des Wettbewerbs einzelne Bäume erhalten werden können.

 

-          Die erforderlichen Stellplätze, die aus Stellplatzbaulasten und Grunddienstbarkeiten resultieren, sind durch den Vorhabenträger herzustellen. Dabei handelt es sich um 79 Stellplätze für kirchliche Verwaltungseinrichtungen, die in einer Tiefgarage unterzubringen sind sowie um 14 ebenerdige Stellplätze auf dem Flurstück 156, die mit einer Dienstbarkeit gesichert sind.

 

-          Bezüglich der Stellplatzbaulasten und Grunddienstbarkeiten ist zu prüfen, wie sich die laufenden Gespräche zwischen der Vorhabenträgerin und der Kirche hinsichtlich einer deutlichen Senkung des kirchlichen Stellplatzbedarfs auf den Wettbewerbsverlauf und die Ergebnisse auswirken können.

 

-          Zusätzlich ist zu prüfen, wie eine mögliche Betreibung der Tiefgarage als Quartiersgarage darstellbar wäre, sollte der kirchliche Stellplatzbedarf signifikant zurückgehen. Die Prüfergebnisse sind spätestens im nächsten Verfahrensschritt als Beschlussvorlage vorzulegen, sollten diese Ergebnisse einen Änderungsbedarf signalisieren.

 

03

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT763 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

04

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT763 "Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen" in ihrer Fassung vom 21.12.2022 (Anlage 2)[1] und die Begründung (Anlage 3)[2] werden gebilligt.

 

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT763 "Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen" und dessen Begründung durchgeführt.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

06

Die Vorhabenträgerin führt einen Planungswettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) als Realisierungswettbewerb zur Ermittlung der Planungsinhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT763 durch. Gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) beauftragt die Vorhabenträgerin einen der Preisträger mit der weiteren Planung ihres Vorhabens. Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Planungswettbewerbs und der weiteren Planung des Vorhabens. Die Grundzüge der Auslobung des Planungswettbewerbes (Anlage 5)[3] werden gebilligt.

 



[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 2 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 2 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 2 c der Niederschrift beigefügt.