01

Die Abwägung (Anlage 9)[1] zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan JOV734 "Altonaer Höfe", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 500)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 29.03.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3),[3] als Satzung beschlossen.

 



[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 9 des Beschlusses ist als Anlage 4 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 4 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 4 c der Niederschrift beigefügt.