Sitzung: 25.01.2023 StR/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1100/22
01
Die Abwägung (Anlage 9)[1]
zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das
Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung,
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan JOV734 "Altonaer Höfe",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 500)[2]
mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 29.03.2022 und dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3),[3]
als Satzung beschlossen.
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[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 9 des Beschlusses ist als Anlage 4 a der Niederschrift beigefügt.
[2] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 4 b der Niederschrift beigefügt.
[3] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 4 c der Niederschrift beigefügt.