Sitzung: 01.06.2022 StR/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2455/21
Beschluss
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend den
zeichnerischen Festsetzungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 2056/20 vom 21.07.2021 entsprechend Anlage 2
begrenzt.
02
Der 2. Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278
" Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" in
seiner Fassung vom 06.12.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
03
Der 2. Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278
" Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" (Anlage
2) und die Begründung (Anlage 3) werden gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
ausgelegt.
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt
werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6a bis 6c beigefügt.)