Beschluss

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 2056/20 vom 21.07.2021 entsprechend Anlage 2 begrenzt.

 

02

Der 2. Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278 " Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" in seiner Fassung vom 06.12.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der 2. Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278 " Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6a bis 6c beigefügt.)