Beschluss

 

Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 16.08.2021 für das Vorhaben eines großflächigen Lebensmittelmarktes und eines Drogeriemarktes in Erfurt-Marbach auf den Flurstücken Gemarkung Marbach, Flur 3, Flurstücke 650/28; 651/28; 652/29 und 653/29 wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgelehnt.