Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der einfache Bebauungsplan ALT609 Barfüßerstraße/Taschengasse, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 250) in seiner Fassung vom 22.02.2022, als Satzung beschlossen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 2c beigefügt.)