Sitzung: 27.04.2022 StR/003/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0410/21
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der einfache Bebauungsplan
ALT609 Barfüßerstraße/Taschengasse, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2,
M 1: 250) in seiner Fassung vom 22.02.2022, als Satzung beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 2c beigefügt.)