Sitzung: 26.01.2022 StR/001/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 11, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1789/21
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage  6) ist Bestandteil des
Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung
(ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan KRV725 "Riegel und Reiter auf dem Ringelberg",
bestehend aus der Planzeichnung (AnlageÂ
2, M 1: 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom
21.09.2021 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung
beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9a bis 9d beigefügt.)