Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 04.05.2021 für das Vorhaben "Einkaufs- und Versorgungszentrum Leipziger Straße" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für das Vorhabengebiet östlich der Greifswalder Straße und nördlich der Leipziger Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan JOV752 "Einkaufs- und Versorgungszentrum Leipziger Straße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Anlage 2 begrenzt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          bauplanungsrechtliche Umsetzung eines Nahversorgungszentrums mit max. 5.500 m² Verkaufsfläche

-          Umsetzung der für das Vorhaben notwendigen Erschließungsmaßnahmen, inkl. des Straßenbaus

-          Sicherung einer öffentlichen Durchwegung des Plangebietes im Bereich der "Markthallen" sowie entlang des Bahndamms

-          Realisierung des Preisträgerentwurfes zum Wettbewerb "Einkaufs- und Versorgungszentrum Leipziger Straße"

-          Einbeziehung von angrenzenden Baustrukturen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Gebietes

-          gebietsbezogene Konkretisierung der Sanierungsziele KRV421

 

03

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 11) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes JOV752 in seiner Fassung vom  22.12.2021(Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4.1) werden mit folgender Ergänzung gebilligt:

 

Es ist im Vorhaben- und Erschließungsplan JOV752 zu prüfen, ob auf dem Vorplatz des Einkaufs- und Versorgungszentrums (an der Südseite) drei mittel- bis großkronige Bäume als Schattenspender vorgesehen werden können. Die weiteren Anlagen dieser Drucksache sind, wo nötig, an entsprechender Stelle zu ergänzen.

 

05

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4e beigefügt.)