Sitzung: 26.01.2022 StR/001/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1199/21
Beschluss
01
Dem
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom
04.05.2021 für das Vorhaben "Einkaufs-
und Versorgungszentrum Leipziger Straße" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für
das Vorhabengebiet östlich der Greifswalder Straße und nördlich der Leipziger
Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan JOV752
"Einkaufs- und Versorgungszentrum Leipziger Straße" aufgestellt
werden.
Der
Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen des Entwurfs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Anlage 2 begrenzt.
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
bauplanungsrechtliche Umsetzung eines
Nahversorgungszentrums mit max. 5.500 m² Verkaufsfläche
-
Umsetzung der für das Vorhaben
notwendigen Erschließungsmaßnahmen, inkl. des Straßenbaus
-
Sicherung einer öffentlichen
Durchwegung des Plangebietes im Bereich der "Markthallen" sowie
entlang des Bahndamms
-
Realisierung des Preisträgerentwurfes
zum Wettbewerb "Einkaufs- und Versorgungszentrum Leipziger Straße"
-
Einbeziehung von angrenzenden
Baustrukturen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur langfristigen und
nachhaltigen Entwicklung des Gebietes
-
gebietsbezogene Konkretisierung der
Sanierungsziele KRV421
03
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen
Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 11) ist Bestandteil des Beschlusses.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes JOV752 in seiner Fassung vom 22.12.2021(Anlage 2) mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4.1) werden mit
folgender Ergänzung gebilligt:
Es ist im Vorhaben- und Erschließungsplan
JOV752 zu prüfen, ob auf dem Vorplatz des Einkaufs- und Versorgungszentrums (an
der Südseite) drei mittel- bis großkronige Bäume als Schattenspender vorgesehen
werden können. Die weiteren Anlagen dieser Drucksache sind, wo nötig, an entsprechender
Stelle zu ergänzen.
05
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2
Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4e beigefügt.)