Sitzung: 26.01.2022 StR/001/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0256/21
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die
Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden
eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4)
ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 37 für den Bereich Johannesvorstadt
"Leipziger Straße/östlich Greifswalder Straße" in seiner Fassung vom
09.12.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung und deren Begründung werden nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind
der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2d1 beigefügt.)