Sitzung: 15.12.2021 StR/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 9, Befangen: 0
Vorlage: 1352/21
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist
Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT698 „Einkaufszentrum Anger 7“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 M 1:250) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 06.09.2021 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.[1]