Beschluss

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV731 "Hotel am Gothaer Platz", beschlossen am 05.03.2020 (Beschluss Nr. 1415/19) wird hinsichtlich:

a)      des Geltungsbereiches wie folgt geändert:

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan (Anlage 2) umgrenzt.

b)      der Bezeichnung des Vorhabens wie folgt geändert:

BRV731 "Ensemble am Gothaer Platz".

 

02

Der Vorhaben- und Erschließungsplan BRV731 "Ensemble am Gothaer Platz" in seiner Fassung vom 18.01.2021 (Anlage 2) und der Erläuterungsbericht (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV731 "Ensemble am Gothaer Platz" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

05

Bis zur Vorlage des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans BRV731 "Ensemble am Gothaer Platz" ist zu prüfen, inwieweit tatsächlich ein Bedarf einer Kindertagesstätte in diesem Planungsraum besteht und diese Kindertagesstätte in die Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder-/Tagespflege aufgenommen werden soll. In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Modalitäten mit dem Vorhabenträger abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2c beigefügt.)