Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 20, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 33 für den Bereich Löbervorstadt, „Martin-Andersen-Nexö-Straße/ Arndtstraße – Quartier Lingel am Steigerwald“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) in der Fassung vom 12.02.2021 werden gebilligt.

 

03

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung, dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3d beigefügt.)