Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 20, Befangen: 0
Vorlage: 1454/20
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die
Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden
eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4)
ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der 2. Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 33 für den Bereich Löbervorstadt,
„Martin-Andersen-Nexö-Straße/ Arndtstraße – Quartier Lingel am Steigerwald“
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) in der Fassung vom
12.02.2021 werden gebilligt.
03
Der 2. Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung, dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3d beigefügt.)