Beschluss

 

01

Der Nahverkehrsplan 2020 – 2024 der Landeshauptstadt Erfurt (Anlage 1) wird bestätigt.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den bestätigten Nahverkehrsplan 2020 – 2024 an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu übergeben.

 

03

Der jährliche, durch die EVAG zu erbringende Leistungsumfang wird zur Sicherstellung der gewollten Verkehrsbedienung schrittweise bis zum Jahr 2024 um 500.000 Fahrplankilometer/Jahr auf dann 7,5 Mio. Fahrplankilometer/Jahr (+/-5%) angehoben. Dieser erweiterte Leistungsumfang  wird als neues Mindestangebot in § 3 der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungs-auftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste an die EVAG (DS 0676/10) aufgenommen.

 

04

Das mit dem Nahverkehrsplan 2020 – 2024 vorgegebene Verkehrsangebot findet Eingang in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die EVAG.

 

05

Die für den ÖPNV notwendigen Investitionen in Verantwortung der Landeshauptstadt Erfurt sind -  vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen - über die Laufzeit des Nahverkehrsplanes in den städtischen Haushalt einzuordnen

 

red. Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)