Beschluss

 

01

Die Detailplanung zur Einordnung von Radverkehrsanlagen am Südknoten Schmidtstedter Brücke wird als Grundlage für die Einordnung regelkonformer Radverkehrsanlagen im Zuge notwendiger Straßensanierungen mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung bestätigt.

 

02

Die Kombination aus den Varianten1.1 in der Ost-West Relation und 2a in der West-Ost Relation wird gemäß Anlage 8[1] als  Vorzugsvariante bestätigt.

 

03

Eine  Realisierung kann in funktionsfähigen Teilabschnitten erfolgen. Oberste Priorität zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur besitzt dabei  die Umsetzung der Anlagen an der Nordseite des Knotens für die Fahrtrichtung von Ost nach West.

 

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 8 wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.