Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2183/19
Beschluss
01
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan MOL463 "Am Zwetschenberg" beschlossen am 02.06.1999 (Beschluss Nr. 100/99) wird wie
folgt geändert:
Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des
Geltungsbereiches im Vorentwurf (Anlage 2) zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
02
Der
2. Vorentwurf des Bebauungsplanes MOL463 "Am Zwetschenberg" in seiner
Fassung vom 04.03.2020 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
03
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird
durch öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage
16a und 16b beigefügt.)