Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 1966/19
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1
und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan DAB707 "Wohngebiet Peter-Vischer-Weg",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:500) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 30.03.2020 und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage
6a – 6c beigefügt.)