Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0002/20
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1
und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan der
Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, GIS699 "Wohnanlage Nordhäuser Straße
/ Europaplatz", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 – M 1 : 500) mit
den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 02.04.2020, als Satzung
beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlagen
8a und 8b beigefügt.)