Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und  2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, GIS699 "Wohnanlage Nordhäuser Straße / Europaplatz", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 – M 1 : 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 02.04.2020, als Satzung beschlossen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlagen 8a und 8b beigefügt.)